Sonstige Regelungen
Was sonst noch wichtig ist
Schweigepflicht
Grundsätzlich unterliege ich der absoluten Schweigepflicht. Es ist mir folglich untersagt, anderen GrasMenschen, Institutionen oder Einrichtungen über die Sie betreffenden Inhalte der Beratung, Begleitung oder Therapie zu sprechen. Genauso darf ich auch niemandem Auskunft geben, es sei denn, Sie entbinden mich vorher schriftlich und freiwillig – und im gegenseitigen Einvernehmen – von der Schweigepflicht.
Die Einhaltung der Schweigepflicht ist eine wichtige Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit. Eine Ausnahme wäre ausschließlich im Extremfall konkreter Hinweise auf gravierende Gefahr der Selbstgefährdung Ihrer Person und/oder Fremdgefährdung anderer Menschen
Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien bestehen für Menschen mit akuter Suizidalität, psychotischer Krise, Alkohol‑, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit.
Kein Heilungsversprechen
Ganz ausdrücklich gebe ich mit meinem Angebot kein Heilungsversprechen ab.
Die angebotene Beratung, Begleitung oder Psychotherapie ersetzt keine notwendige medizinische oder fachärztliche Behandlung. Bei Beschwerden mit Krankheitswert bitte ich Sie dringend, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.